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Herzlich willkommen


auf der gemeinsamen Website der in Solingen ansässigen fachgeprüften Bestatter!

In einem Trauerfall ist es besonders wichtig, einen vertrauenswürdigen Partner an Ihrer Seite zu haben. Wir wissen um die emotional belastende Situation für Angehörige und Hinterbliebene.

So kümmern wir uns um alle anstehenden Formalitäten und übernehmen auf Wunsch die Organisation der Trauerfeier – vom Blumenschmuck bis zur Vermittlung eines Trauerredners oder Pfarrers. Selbstverständlich nehmen wir uns viel Zeit für ein ausführliches und vertrauensvolles Beratungsgespräch. Wir unterstützen Sie bei den anfallenden Entscheidungen und beraten Sie transparent mit unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz.

Aber auch in allen Bereichen der Vorsorge stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.

Vertrauen Sie uns – unsere Aufgabe ist es, Ihnen zu helfen.

Trauerhilfe und Trauerbewältigung

Trauerhilfe und Trauerbewältigung

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der tiefgreifendsten Erfahrungen im Leben. Trauer ist eine natürliche Reaktion auf diesen Verlust und ein wichtiger Prozess, um den Schmerz zu verarbeiten und wieder ins Leben zurückzufinden. Trauerhilfe und Trauerbewältigung bieten Unterstützung in dieser schweren Zeit und helfen dabei, den individuellen Weg durch die Trauer zu finden.

Was ist Trauer?

Trauer ist eine emotionale Reaktion auf den Verlust eines nahestehenden Menschen. Sie äußert sich in vielfältigen Gefühlen wie Schmerz, Wut, Schuld, Angst oder auch Erleichterung. Diese Gefühle können sich körperlich manifestieren, etwa durch Schlafstörungen, Appetitlosigkeit oder Erschöpfung. Trauer ist individuell und verläuft bei jedem Menschen unterschiedlich.


Die Bedeutung von Trauerhilfe

Trauerhilfe umfasst alle Maßnahmen, die Trauernden helfen, mit ihrem Verlust umzugehen. Sie kann von Freunden, Familie, Seelsorgern oder professionellen Trauerbegleitern geleistet werden. Ziel ist es, den Trauerprozess zu unterstützen, indem Raum für Gefühle geschaffen und Wege zur Bewältigung aufgezeigt werden.


Die vier Phasen der Trauer

Die Trauerpsychologie unterscheidet vier Phasen, die nicht zwingend linear verlaufen:

  • Nicht-Wahrhaben-Wollen: Der Verlust wird nicht akzeptiert, es herrscht Ungläubigkeit.
  • Aufbrechende Emotionen: Starke Gefühle wie Wut, Angst oder Schuld treten auf.
  • Suchen und Sich-Trennen: Der Verstorbene wird in Gedanken gesucht, gleichzeitig beginnt die Loslösung.
  • Neuer Selbst- und Weltbezug: Ein neues Leben ohne den Verstorbenen wird aufgebaut.

Diese Phasen können sich überschneiden und in unterschiedlicher Intensität auftreten.


Trauerbewältigung in der Praxis

Abschied nehmen

Ein bewusster Abschied hilft, den Tod zu realisieren und den Trauerprozess zu beginnen. Trauerfeiern bieten einen Rahmen, um gemeinsam zu gedenken und Unterstützung zu erfahren.

Gespräche und Austausch

Das Gespräch mit vertrauten Personen oder in Selbsthilfegruppen ermöglicht es, Gefühle auszudrücken und Verständnis zu erfahren. Der Austausch mit anderen Trauernden kann Trost spenden und neue Perspektiven eröffnen.

Rituale und Erinnerungen

Rituale wie das Anzünden einer Kerze oder das Aufstellen eines Fotos können helfen, den Verstorbenen zu ehren und die Verbindung aufrechtzuerhalten.


Professionelle Trauerbegleitung

Trauerbegleiter unterstützen Menschen in ihrem Trauerprozess durch Zuhören, Gespräche und verschiedene Methoden. Sie bieten einen geschützten Raum, in dem Trauernde ihre Gefühle ausdrücken und verarbeiten können. Trauerbegleitung ist keine Therapie, sondern eine Form der Unterstützung, die individuell auf die Bedürfnisse der Trauernden eingeht.


Trauerhilfe für Kinder und Jugendliche

Kinder trauern anders als Erwachsene. Sie benötigen altersgerechte Unterstützung, um ihre Gefühle zu verstehen und auszudrücken. Trauergruppen für Kinder, Gespräche mit vertrauten Personen und kreative Ausdrucksformen wie Malen oder Spielen können helfen, den Verlust zu verarbeiten.


Selbsthilfegruppen und Netzwerke

In vielen Städten gibt es Selbsthilfegruppen und Trauernetzwerke, die Unterstützung bieten. Hier können Trauernde Erfahrungen austauschen, Verständnis finden und gemeinsam Wege aus der Trauer entwickeln. Der Austausch mit anderen Betroffenen kann das Gefühl der Isolation verringern und neue Hoffnung geben.


Trauerarbeit und ihre Bedeutung

Trauerarbeit bezeichnet den aktiven Prozess der Auseinandersetzung mit dem Verlust. Sie beinhaltet das Zulassen von Gefühlen, das Erinnern an den Verstorbenen und das Finden eines neuen Lebenssinns. Trauerarbeit ist ein individueller Prozess, der Zeit und Geduld erfordert.


Unterstützung durch Bestatter

Bestatter spielen eine wichtige Rolle in der Trauerhilfe. Sie organisieren nicht nur die Bestattung, sondern bieten auch Unterstützung bei der Trauerbewältigung. Durch Gespräche, Informationen über Trauerangebote und einfühlsame Begleitung helfen sie den Hinterbliebenen, den Verlust zu verarbeiten.
Zögern Sie nicht, das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen zu kontaktieren, wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben.


Fazit

Trauer ist ein natürlicher Prozess, der Zeit, Raum und Unterstützung benötigt. Trauerhilfe und Trauerbewältigung bieten Wege, den Schmerz zu verarbeiten und wieder ins Leben zurückzufinden. Ob durch Gespräche, Rituale, professionelle Begleitung oder den Austausch in Gruppen – wichtig ist, den eigenen Weg zu finden und sich die nötige Unterstützung zu holen.

Bestatter und ihre Qualifikationen: Vertrauen durch Kompetenz

Bestatter und ihre Qualifikationen

Wenn ein Mensch stirbt, verändert sich für die Angehörigen plötzlich alles. Die Zeit steht still, die Welt wird fremd, und zugleich müssen zahlreiche organisatorische Entscheidungen getroffen werden. In solchen schweren Stunden ist es beruhigend, einen verlässlichen Partner an seiner Seite zu wissen. Bestatterinnen und Bestatter leisten genau diese Unterstützung – sie sind nicht nur Dienstleister, sondern wichtige Begleiter in Zeiten des Abschieds und der Trauer. Doch welche Qualifikationen besitzen Bestatter, und woran erkennt man, ob man einem Bestattungsunternehmen vertrauen kann?

Gesetzlicher Rahmen und gesetzliche Lücken

In Deutschland ist es auf den ersten Blick überraschend, dass der Beruf des Bestatters gesetzlich nicht geschützt ist. Tatsächlich benötigt man zur Gründung eines Bestattungsunternehmens lediglich eine Gewerbeanmeldung. Es gibt keine verpflichtende fachliche Ausbildung. Umso wichtiger ist es, dass Angehörige wissen, welche Qualifikationen ein Bestatter aufweisen kann und sollte, damit sie sicher sein können, dass sie und ihre Verstorbenen in guten Händen sind.

Ausbildung zur Bestattungsfachkraft: Solide Grundlage der Bestatterqualifikation

Vor diesem Hintergrund führte der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) bereits im Jahr 2003 den Ausbildungsberuf der Bestattungsfachkraft ein. Diese dreijährige duale Ausbildung erfolgt im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Hier lernen angehende Bestattungsfachkräfte nicht nur organisatorische Tätigkeiten, sondern auch den empathischen Umgang mit Trauernden, die hygienische und ästhetische Versorgung Verstorbener sowie rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist die überbetriebliche Schulung im Bundesausbildungszentrum für Bestatter in Münnerstadt. Dort können die Auszubildenden praxisnah und professionell lernen, wie Verstorbene versorgt und aufgebahrt werden. Diese Ausbildung gewährleistet, dass die angehenden Bestatterinnen und Bestatter nicht nur fachlich kompetent sind, sondern auch mit viel Fingerspitzengefühl arbeiten und ein tiefes Verständnis für die Situation der Hinterbliebenen entwickeln.

Fortbildungen und Meistertitel: Kompetenz auf höchstem Niveau

Neben der grundlegenden Ausbildung bieten sich Bestattern auch zahlreiche weiterführende Qualifizierungen, die das Fachwissen und die persönlichen Kompetenzen deutlich erweitern. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit, sich zum geprüften Bestatter weiterzubilden. Diese Prüfung erfolgt bei der Handwerkskammer und dient der Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten in spezifischen Bereichen der Bestattungsdienstleistung.

Eine weitere, noch höherwertige Qualifikation ist der Abschluss als Bestattermeister. Der Meistertitel wird ebenfalls von der Handwerkskammer vergeben und setzt voraus, dass die Bestatterin oder der Bestatter bereits als Fachkraft oder geprüfter Bestatter tätig war. Die Bestattermeisterausbildung umfasst neben fundiertem betriebswirtschaftlichem und rechtlichem Wissen auch vertiefte Kenntnisse in Thanatopraxie (der ästhetischen Versorgung Verstorbener), Trauerpsychologie, Unternehmensführung und Mitarbeiterführung.

Ein Bestattermeister besitzt damit umfassende Kompetenzen, nicht nur in fachlicher, sondern auch in ethischer und persönlicher Hinsicht. Diese Qualifikation zeigt deutlich, dass es sich bei der Tätigkeit von Bestattern nicht nur um ein Gewerbe, sondern um einen hochqualifizierten Dienst am Menschen handelt, der besondere Sensibilität erfordert.

Qualitätssicherung durch das Markenzeichen der Bestatter

Eine wichtige Orientierungshilfe für Angehörige, die in der emotional belastenden Zeit nach einem Todesfall nach verlässlicher Unterstützung suchen, bietet das sogenannte „Markenzeichen der Bestatter“. Dieses Qualitätssiegel wird vom Bundesverband Deutscher Bestatter an Unternehmen verliehen, die bestimmte fachliche, räumliche und ethische Standards erfüllen.

Betriebe, die das Markenzeichen tragen, verpflichten sich, transparent zu arbeiten, Kosten nachvollziehbar darzulegen und auf höchste Qualitätsstandards in der Versorgung Verstorbener und Betreuung der Angehörigen zu achten. Regelmäßige Überprüfungen durch unabhängige Prüfstellen gewährleisten, dass diese Standards dauerhaft eingehalten werden.

Gerade in einer Stadt wie Solingen, in der persönlicher Kontakt und regionales Vertrauen eine große Rolle spielen, ist das Markenzeichen ein verlässliches Kriterium für Qualität und Professionalität. Angehörige können so sicher sein, einen Bestatter zu wählen, der nicht nur fachlich kompetent ist, sondern auch ethische Verantwortung übernimmt.

Vielfältige Spezialisierungen und vertiefende Qualifikationen

Neben den genannten Abschlüssen und Zertifizierungen gibt es zahlreiche weitere Spezialisierungsmöglichkeiten für Bestatter, die ihr Wissen gezielt erweitern möchten. So können sie sich beispielsweise im Bereich der Thanatopraxie spezialisieren. Thanatopraxie umfasst besondere Techniken zur hygienischen und kosmetischen Versorgung Verstorbener und ermöglicht so eine würdevolle Abschiednahme.

Weitere Spezialisierungen sind im Bereich der Kremationstechnik möglich, in der Bestatter lernen, die Abläufe rund um die Einäscherung und Urnenbeisetzung kompetent zu betreuen. Bestatter können sich auch zu Vorsorge- und Trauerberatern weiterbilden, um Angehörige und Menschen, die ihre eigene Bestattung planen möchten, umfassend und einfühlsam beraten zu können.

Diese zusätzlichen Qualifikationen schaffen ein hohes Maß an Sicherheit und ermöglichen den Angehörigen, ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche vertrauensvoll mit dem Bestatter zu besprechen. Sie stellen sicher, dass auch besondere Anforderungen, etwa kulturelle oder religiöse Vorgaben, optimal umgesetzt werden können.

Warum ist eine hohe Qualifikation für Angehörige entscheidend?

Angehörige, die mit einem Todesfall konfrontiert sind, befinden sich meist in einem Ausnahmezustand. In dieser Phase ist es besonders wichtig, von einem kompetenten Bestatter begleitet zu werden, der den Angehörigen Sicherheit und Orientierung gibt.

Bestatter mit hoher Qualifikation bieten nicht nur zuverlässige und empathische Unterstützung, sondern übernehmen auch eine Vielzahl organisatorischer Tätigkeiten, die den Hinterbliebenen oft unbekannt oder überfordernd erscheinen. Die klare Strukturierung der Abläufe, die transparente Information über Kosten und Leistungen und die einfühlsame Unterstützung bei der emotionalen Bewältigung des Abschieds ermöglichen den Angehörigen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die Trauerarbeit und das Abschiednehmen.

Fazit: Vertrauen durch Qualifikation

Qualifikation im Bestatterberuf ist weitaus mehr als nur fachliches Wissen. Sie umfasst Empathie, Sensibilität, organisatorisches Geschick und ethische Verantwortung. Durch die fundierte Ausbildung zur Bestattungsfachkraft, weiterführende Abschlüsse wie den geprüften Bestatter und den Bestattermeister sowie Spezialisierungen und das „Markenzeichen der Bestatter“ sichern die Unternehmen des Solinger Bestatterverbandes höchste Qualität.

Angehörige können sich darauf verlassen, dass sie mit erfahrenen, einfühlsamen und kompetenten Bestattern zusammenarbeiten. Denn gerade in Momenten, in denen der Verlust eines Menschen das Leben komplett verändert, ist es essenziell, dass die Begleitung des Abschieds würdevoll, zuverlässig und professionell erfolgt. Die Mitglieder des Solinger Bestatterverbandes stehen dabei an Ihrer Seite – mit Kompetenz, Menschlichkeit und Vertrauen, garantiert durch höchste Qualifikation.

Friedhofspflicht · Warum Verstorbene grundsätzlich auf Friedhöfen bestattet werden müssen

Friedhofspflicht

Wenn ein Mensch verstirbt, beginnt nicht nur eine Zeit der Trauer, sondern ebenso eine Phase rechtlicher und organisatorischer Regeln, die den Abschied betreffen. Eine dieser Regeln ist die sogenannte Friedhofspflicht – in manchen Ländern auch „Friedhofszwang“. Diese Vorschrift bestimmt im Wesentlichen, dass Verstorbene in Deutschland an einem dafür vorgesehenen Ort – einem Friedhof oder einem gesetzlich zugelassenen Ersatzort – bestattet werden müssen. 

Begriff und gesetzliche Verankerung

Der Begriff der Friedhofspflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, Verstorbene nicht privat und beliebig zu beerdigen, sondern deren Beisetzung auf einem Friedhof oder einem anderen gesetzlich vorgesehenen Ort durchzuführen. In Deutschland findet sich diese Pflicht in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. 

Das heißt: Ob eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung mit Urne – in beiden Fällen gilt grundsätzlich die Friedhofspflicht. Besonders bei der Urnenbestattung gibt es häufig den Wunsch, die Urne mit nach Hause zu nehmen oder im privaten Umfeld zu bestatten – das deutsche Recht sieht das größtenteils nicht vor. 


Warum gibt es die Friedhofspflicht?

Die Gründe hinter der Friedhofspflicht lassen sich sowohl historisch als auch funktional erklären. Ursprünglich entstanden Bestattungspflichten, um Hygiene- und Gesundheitsrisiken zu verhindern. In früheren Zeiten bestand die Befürchtung, dass die unsachgemäße Beisetzung von Leichnamen Grundwasser kontaminieren oder epidemische Risiken hervorrufen könnte. Aus solchen Überlegungen heraus wurden Friedhöfe außerhalb von dicht besiedelten Wohngebieten ausgewiesen. 

Doch die Friedhofspflicht erfüllt nicht nur hygienische Aufgaben. Sie sichert auch den Zugang zu einem öffentlichen, dauerhaften Ort der Erinnerung. Ein Friedhof bietet Raum für Trauer, Abschied und Erinnerung – er ist ein Ort, an dem Hinterbliebene an regelmäßigen Feiertagen, Geburtstagen oder Todestagen innehalten, Blumen niederlegen oder Kerzen entzünden können. 


Was bedeutet Friedhofspflicht in der Praxis?

In der Praxis bedeutet die Friedhofspflicht: Verstorbene müssen so bestattet werden, dass ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle auf einem Friedhof oder einem gesetzlich anerkannten Bestattungsfeld besteht. Auch bei Feuerbestattung gilt dies – die Urne muss in einem zugelassenen Bestattungsfeld auf einem Friedhof oder einem speziellen Gelände beigesetzt werden. 

Ein wichtiger praktischer Effekt ist: die private Aufbewahrung einer Urne zu Hause ist in den meisten Bundesländern nicht erlaubt – denn damit würde die Bestattungspflicht an einem Friedhof unterlaufen. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit – es drohen Bußgelder. 


Ausnahmen und regionale Unterschiede

Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen, die je nach Bundesland variieren:

  • In einigen Bundesländern ist im Rahmen einer Testament- oder Vorsorgebestimmung eine Verstreuung der Asche an ausgewiesenen Orten außerhalb des traditionellen Friedhofs zulässig (z. B. Bestattungswald). 
  • In Rheinland-Pfalz etwa ist ab Oktober 2025 vorgesehen, dass die Asche in einer Urne mit nach Hause genommen und dort beigesetzt werden darf – unter bestimmten Bedingungen (u.a. letzter Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz). 
  • Bremen ist ein weiteres Bundesland mit gelockerten Bestattungsvorschriften, was die Aufbewahrung oder Verstreuung der Asche betrifft. 

Diese Ausnahmen zeigen: Zwar gilt die Friedhofspflicht bundesweit in Grundzügen, aber die konkrete Ausgestaltung liegt im Landesbestattungsrecht. 


Bedeutung für die Beisetzung und Grabwahl

Für die Angehörigen und auch für Bestatter ergeben sich aus der Friedhofspflicht mehrere wichtige Konsequenzen:

  • Die Wahl des Grabplatzes muss mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden – es muss eine Grabstelle auf dem Friedhof ausgewiesen sein.
  • Bei einer Feuerbestattung ist nicht etwa die Aufbewahrung der Urne zu Hause der Normalfall, sondern die Beisetzung in einem Urnengrab auf dem Friedhof oder einem zugelassenen Bestattungsfeld.
  • Friedhofsgebühren, Grabnutzungsrecht und Ruhezeiten müssen berücksichtigt werden – diese gehören zum Gesamtbild der Beisetzung. 

Der Friedhof steht als dauerhafter Ort der Trauer und Erinnerung zur Verfügung – mit all seinen Funktionen für Trost und Gedenken.


Was gilt bei alternativen Bestattungsformen?

Das deutsche Bestattungsrecht erlaubt neben der klassischen Erd- oder Urnenbestattung auf Friedhöfen auch alternative Beisetzungsformen, aber auch hier gilt die Friedhofspflicht in erweitertem Sinn:

Beispiel: Bestattungswald – hier wird die Urne unter Bäumen in einem speziell ausgewiesenen Gelände beigesetzt. Dieses Gelände ist aber als Bestattungsfeld anerkannt und ersetzt nicht einfach den heimischen Garten. 

Beispiel: Seebestattung – die Asche wird in einer biologisch abbaubaren Urne im Meer beigesetzt. Auch hierzu benötigt man eine Genehmigung und dies ist nur in bestimmten Seegebieten möglich. Damit bleibt der „Ort der Beisetzung“ gesetzlich geregelt. 

Andere Modelle wie die bloße Mitnahme der Urne ins Ausland oder private Gartenbestattung sind in den meisten Fällen nicht zulässig, sofern sie nicht ausdrücklich im Landesrecht vorgesehen sind.


Warum ist die Friedhofspflicht heute noch aktuell?

Auch wenn die ursprünglichen hygienischen Gründe heute durch moderne Technik und Bestattungsrichtlinien weitgehend beherrschbar sind und die Friedhofspflicht aus verschiedenen Gründen immer mal wieder zur Diskussion steht, bleibt sie doch aus mehreren heutigen Perspektiven relevant:

Trauerkultur – Der Friedhof bietet einen verlässlichen Ort, an dem Menschen ihre Trauer ausleben und Erinnerungen pflegen können. Kein Ort kann dies in gleicher Weise leisten wie ein öffentlich zugänglicher Friedhof.

Würde und Respekt – Die Bestattung eines Menschen erfordert Respekt vor dem Verstorbenen und vor der Gemeinschaft. Der Friedhof als institutionalisierter Ort erfüllt das Symbol des Abschieds angemessen.

Rechtliche Sicherheit – Durch die Friedhofspflicht wird gewährleistet, dass Beisetzungen in geordneten, von der Öffentlichkeit anerkannten Räumen stattfinden, mit klaren Nutzerrechten und Verantwortung.

Verantwortung für die Hinterbliebenen – Ein Grab auf einem Friedhof ermöglicht den Hinterbliebenen einen physischen Ort der Verbindung, der bei der Trauerbewältigung helfen kann.


Fazit

Die Friedhofspflicht mag auf den ersten Blick wie eine bürokratische Vorschrift erscheinen – doch sie birgt tiefere Bedeutung. Sie sichert Wertschätzung gegenüber Verstorbenen, ermöglicht Angehörigen einen Ort der Trauer und gibt dem Abschied Struktur. In einer Zeit, in der Individualisierung und Wunsch nach Flexibilität zunehmen, bleibt der Friedhof als Ort der Erinnerung unverzichtbar.

Für Angehörige bedeutet dies: Informieren Sie sich frühzeitig, sprechen Sie Ihre Wünsche aus, wählen Sie gemeinsam mit Ihrem Bestatter einen rechtlich klaren Weg – damit Abschied und Erinnerung in Würde und Sicherheit stattfinden können. Die Mitglieder des Solinger Bestatterverbandes stehen Ihnen in diesem Prozess zur Seite: mit Fachkompetenz, Einfühlungsvermögen und Orientierung im Regelwerk der Friedhofspflicht.

Wenn Sie Fragen zur Friedhofspflicht oder zur Beisetzung auf einem Friedhof in Solingen und Umgebung haben, helfen Ihnen unsere Mitgliedsunternehmen gern weiter.

Wissenswertes über Überführungen

Die Überführung eines Verstorbenen ist eine der zentralen Aufgaben in einem Todesfall. Sie gewährleistet, dass der Leichnam an den gewünschten Bestattungsort oder in ein Beerdigungsinstitut transportiert wird. Im folgenden Beitrag erläutern wir die wichtigsten Aspekte einer Überführung, von rechtlichen Anforderungen bis zu organisatorischen Details.

Was bedeutet „Überführung eines Leichnams“?

Die Überführung eines Leichnams bezeichnet den Transport einer verstorbenen Person vom Sterbeort zu einem anderen Ort. Dies kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein:

  • Innerhalb einer Stadt oder Region wird der Leichnam vom Sterbeort (z. B. Krankenhaus, Pflegeheim oder Wohnung) in ein Bestattungsinstitut überführt.
  • Der Verstorbene soll in einem anderen Bundesland oder einem anderen Land beerdigt werden.
  • Eine Rückführung aus dem Ausland ist notwendig, wenn der Todesfall im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise eintrat.
  • Menschen mit Migrationshintergrund möchten oft in ihrem ursprünglichen Heimatland beigesetzt werden. 

Überführungen im Inland

Ablauf einer Überführung

Nach dem Eintritt des Todes ist zunächst eine ärztliche Leichenschau erforderlich, bei der die Todesbescheinigung ausgestellt wird. Diese ist Voraussetzung für jede Überführung. Danach wird der Leichnam durch ein Bestattungsunternehmen abgeholt und in ein Beerdigungsinstitut, eine Trauerhalle oder direkt zur Grabstätte transportiert.

Rechtliche Anforderungen

In Deutschland unterliegt die Überführung von Verstorbenen strengen gesetzlichen Regelungen. Dazu gehören:

  • Sargpflicht: Verstorbene müssen in einem geeigneten Sarg transportiert werden.
  • Transportgenehmigung: In einigen Bundesländern ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
  • Fristen: In NRW muss die Überführung in der Regel innerhalb von 36 Stunden nach dem Tod erfolgen, sofern keine speziellen Maßnahmen, wie eine Einbalsamierung, ergriffen wurden. Für internationale Überführungen hängen die Fristen vom jeweiligen Land ab, in dem die Person verstorben ist.

Internationale Überführungen

Rückführung aus dem Ausland

Wenn ein Todesfall im Ausland eintritt, wünschen sich viele Angehörige eine Rückführung des Verstorbenen nach Deutschland. Dies ist oft organisatorisch aufwendiger und erfordert die Einhaltung internationaler Vorschriften. Bestattungsunternehmen übernehmen dabei:

  • Die Beantragung aller notwendigen Dokumente, wie Sterbeurkunde und Überführungsbewilligungen.
  • Die Koordination mit ausländischen Behörden und Konsulaten.
  • Die Auswahl eines geeigneten Transports (z. B. Flugzeug, spezialisierte Fahrzeuge).

Das Gleiche gilt für Überführungen von Deutschland in das Geburtsland des Verstorbenenen mit Migrationshintergrund, wenn diese dort beerdigt werden möchten.

Wichtige Dokumente

Für internationale Überführungen sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachige Form)
  • Einbalsamierungsbescheinigung (in einigen Ländern verpflichtend)
  • Pass oder Ausweisdokument des Verstorbenen
  • Bescheinigung über die Transporttauglichkeit des Sargs oder der Urne

Herausforderungen bei internationalen Überführungen

Jedes Land hat eigene Anforderungen an den Transport von Verstorbenen. In einigen Ländern ist eine Einbalsamierung zwingend vorgeschrieben, in anderen sind spezielle Transporteinheiten notwendig. Auch kulturelle und religiöse Vorschriften müssen berücksichtigt werden. Erfahrene Bestattungsunternehmen können dabei helfen, diese Hürden zu überwinden.

Hygienische und organisatorische Maßnahmen

Hygienische Versorgung

Vor der Überführung wird der Verstorbene hygienisch versorgt, um eine würdevolle und sichere Handhabung zu gewährleisten. Dazu gehören:

  • Waschen und Ankleiden des Verstorbenen
  • Fixierung von Gliedmaßen, um Bewegungen während des Transports zu verhindern
  • Einbalsamierung oder Konservierung bei längeren Transporten

Transportmittel

Die Wahl des Transportmittels hängt von der Entfernung und den örtlichen Gegebenheiten ab. Häufige Optionen sind:

  • Bestattungsfahrzeuge: Für Überführungen im Inland.
  • Flugzeuge: Für internationale Transporte, bei denen größere Entfernungen überbrückt werden müssen.
  • Schiffe: Für spezielle Überführungen, z. B. im Rahmen von Seebestattungen.

Kosten einer Überführung

Die Kosten für eine Überführung variieren stark und hängen von Faktoren wie der Entfernung, dem Bestimmungsort, den behördlichen Anforderungen und den Zusatzleistungen ab.

Zusätzlich können Kosten für Dokumente, Genehmigungen und hygienische Maßnahmen anfallen. Seriöse Bestattungsunternehmen bieten transparente Kostenvoranschläge, um den Angehörigen Planungssicherheit zu geben.


Kulturelle und religiöse Aspekte

Bei der Überführung eines Leichnams spielen kulturelle und religiöse Anforderungen eine wichtige Rolle. Einige Glaubensgemeinschaften, wie der Islam oder das Judentum, legen großen Wert darauf, dass der Verstorbene so schnell wie möglich beigesetzt wird. In solchen Fällen ist eine sorgfältige Koordination zwischen den beteiligten Parteien unerlässlich, um den religiösen Vorgaben gerecht zu werden.


Unterstützung durch Ihr Bestattungsunternehmen

Die Mitgliedsunternehmen des Solinger Bestatterverbandes bieten Angehörigen umfassende Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Überführungen. Unsere erfahrenen Mitglieder kümmern sich um alle Formalitäten und stellen sicher, dass der Transport des Verstorbenen pietätvoll und professionell erfolgt. Wir sind für Sie da, um:

  • Den Transport im Inland und Ausland zu arrangieren
  • Rechtliche Anforderungen zu klären
  • Notwendige Dokumente zu beschaffen
  • Hygienische und organisatorische Maßnahmen zu koordinieren

Was tun im Todesfall? Die ersten Schritte

Ein Todesfall in der Familie oder im nahen Umfeld ist eine der emotional schwierigsten Situationen, die uns im Leben begegnen können. Neben der Trauer und dem Abschiednehmen kommen viele organisatorische und rechtliche Aufgaben auf die Hinterbliebenen zu. Im Folgenden präsentieren wir Ihnen eine Übersicht über die ersten Schritte und Entscheidungen, die in einem Todesfall zu treffen sind.

1. Arzt benachrichtigen

Nach dem Eintritt des Todes ist die ärztliche Leichenschau der erste notwendige Schritt. Ein Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, die für alle weiteren Schritte unerlässlich ist. Tritt der Tod zu Hause ein, informieren Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. In Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen wird dieser Schritt von der Verwaltung organisiert.

2. Bestatter benachrichtigen

Sobald die ärztliche Leichenschau abgeschlossen ist, sollte ein Bestattungsunternehmen kontaktiert werden. Dieses übernimmt die Überführung des Verstorbenen, unterstützt und berät Sie bei den weiteren Formalitäten und der Planung der Bestattung.

3. Angehörige benachrichtigen

Informieren Sie enge Angehörige und Freunde über den Todesfall. Viele Menschen empfinden es als hilfreich, den Kontakt zu Verwandten oder engen Freunden zu suchen, die sie in dieser Zeit unterstützen können.

4. Wichtige Dokumente zusammenstellen

Die Abwicklung eines Todesfalls erfordert zahlreiche Dokumente. Zu den wichtigsten Unterlagen gehören:

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen, Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • Todesbescheinigung: Wird vom Arzt ausgestellt und ist Voraussetzung für die Ausstellung der Sterbeurkunde. Die Kosten für die Todesbescheinigung müssen die Angehörigen tragen, sie werden nicht von Krankenkassen übernommen.
  • Rentennummer: Die Rentennummer findet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis sowie auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden. Angaben zu betrieblichen Renten werden ebenfalls benötigt.
  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde: Falls der Verstorbene verheiratet war.
  • Scheidungs- oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Ehepartners
  • Versicherungsunterlagen: Lebensversicherung, Rentenbescheide oder andere relevante Dokumente (Sterbegeld-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen).
  • Testament, Erbvertrag oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
  • Bestattungsvorsorgevertrag / Treuhandvertrag: Falls ein solcher vom Verstorbenen im Vorfeld abgeschlossen wurde, um mit einem Bestatter die Gestaltung der Beerdigung anhand der Wünsche des Verstorbenen zu besprechen
  • Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.
  • Die Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Das von Ihnen ausgewählte Bestattungsunternehmen hilft Ihnen bei der Beantragung.

Wie geht es weiter?

Ein Todesfall bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich, die in einer emotional belastenden Zeit bewältigt werden müssen. In den folgenden Blogartikeln werden wir uns nach und nach allen Themen widmen die in dieser Zeit auf Sie zukommen. Die Mitglieder des Solinger Bestatterverbands stehen Ihnen als verlässliche Partner zur Seite: Von der Organisation der Bestattung bis hin zur Trauerbegleitung. Denken Sie daran: Sie sind nicht allein.

Statement des Stadtverbands

In den Artikeln des Solinger Tageblatts vom 17.09.2024 und 20.09.2024, ist der Fall eines einzelnen Bestattungsunternehmens geschildert, der aktuell für Unsicherheit bzgl. der finanziellen Absicherung von Bestattungsvorsorgen sorgt.

Der Stadtverband Bestattung Solingen hat hierzu das folgende gemeinsame Statement verfasst.

Wir als Stadtverband der Solinger Bestatter distanzieren uns ausdrücklich vom Verhalten dieses Mitbewerbers und möchten betonen, daß es sich bei dem in besagtem Artikel beschriebenen Bestatter um einen bisher so nicht vorgekommenen Einzelfall handelt, der in keinster Weise die gesamte Branche spiegelt.

Transparenz und Seriosität haben für uns oberste Priorität, und wir, die Mitglieder des Solinger Bestatterverbandes versichern Ihnen:
Bei uns hinterlegte Vorsorgeverträge und Gelder sind und werden weiterhin zuverlässig verwahrt. Vermögen, welches bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG hinterlegt ist, wird sicher verwaltet und steht den jeweiligen Angehörigen selbstverständlich umgehend bei Inanspruchnahme zur Verfügung.

Die Übertragung des „Bezugsrechtes im Todesfall“ einer Sterbegeldversicherung an ein seriöses und geprüftes Bestattungsunternehmen, ist weiterhin empfehlenswert, um eine schnelle Auszahlung sicherzustellen und Angehörige zu entlasten.

Sollten Sie dennoch unsicher sein, stehen Ihnen die unten genannten und geprüften Betriebe im Stadtverband Solingen jederzeit zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie außerdem beim Bestatterverband Nordrhein-Westfalen e.V. in Düsseldorf unter www.bestatter-nrw.de.

Wir danken Ihnen für das in uns gesetzte Vertrauen, das uns auch in Zukunft Motivation und Grundlage unserer Arbeit ist.

www.solinger-bestatterverband.de

Die Bestattungsunternehmen:
Altes,
Buchner,
Adolf Fritz Inh. Klaus Luchtenberg,
Christian Gräf,
Haus des Abschieds, Horn Inh. Martin Linden,
Katzbach & Düferenne – Yves Grah,
Lipke,
Martin Luchtenberg,
Joachim Merx,
Saam-Faasen GmbH,
Weller, Inh. W. Remmel,
Zimmermann KG


Unsere Mitglieder beraten Sie gerne bei Ihren Fragen:

Beim Klick auf den „zum Profil“ Button landen Sie auf der Profilseite des entsprechenden Mitglieds auf der Webseite bestatter.de des Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.

Buchner Bestattungen Solingen

Bestattungen Buchner


Caspersbroicher Weg 17
42697 Solingen
Tel: 0212 77 671

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A. Fritz-Luchtenberg Bestattungen Solingen

Adolf Fritz

Inh. K. Luchtenberg


Kölner Straße 123
42651 Solingen
Tel: 0212 10881

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Christian Gräf Bestattungsinstitut

Christian Gräf


Platzhofstraße 24
42657 Solingen
Tel: 0212 810204

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Bestattungsinstitut Horn-Linden

Bestattungsinstitut Horn-Linden


Odentaler Weg 6
42657 Solingen
Tel: 0212 814252

Zum Profil des Bestattungsinstituts Horn-Linden auf bestatter.de
Katzbach & Düferenne KG Bestattungen Solingen

Katzbach & Düferenne KG

Yves Grah


Frankenstraße 78
42653 Solingen
Tel: 0212 310666

Zum Profil von Katzbach & Düferenne  auf bestatter.de
Beerdigungsinstitut Karl-Heinz Lipke

Karl-Heinz Lipke


Emdenstraße 9
42697 Solingen
Tel: 0212 71388

Zum Profil von Beerdigungsinstitut
Karl-Heinz Lipke GmbH & Co. KG auf bestatter.de
Bestattungen Joachim Merx Solingen

Joachim Merx


Altenhofer Straße 62
42719 Solingen
Tel: 0212 2311333

Zum Profil von Bestattungen Joachim Merx auf bestatter.de
Beerdigungsinstitut Saam-Faasen GmbH Solingen

Saam-Faasen GmbH


Konrad-Adenauer-Straße 43
42651 Solingen
Tel: 0212 16055

Zum Profil von Saam-Faasen Beerdigungsinstitut auf bestatter.de
Bestattungen Zimmermann KG

Bestattungen Zimmermann KG


Wuppertaler Str. 42
42653 Solingen
Tel: 0212 590363

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Haus des Abschieds

Haus des Abschieds


Schwanenstraße 44
42697 Solingen
0212 71741

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Martin Luchtenberg Beerdigungsinstitut

Martin Luchtenberg


Neuenhofer Straße 66
42657 Solingen
0212 813500

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Weller Bestattungen - seit 1927

Weller eK

Inh. W. Remmel


Bismarckstraße 144-146
42659 Solingen
0212 42141

Beerdigungsinstitut Altes

Beerdigungsinstitut Altes


Eintrachtstraße 26
42655 Solingen
0212 / 20 42 41

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EVA Bestattungen

EVA Bestattungen


Düsseldorfer Straße 24
42697 Solingen
0212 / 40 08 49 50

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